Abteilung Sprachheilschule

Abteilung mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung

Die Abteilung Sprachheilschule an der Brüder-Grimm-Schule ist eine lernzielgleiche Förderschule. Diese ist integriert in ein System vorschulischer, schulischer und außerschulischer Fördermaßnahmen für Kinder mit Sprachbeeinträchtigungen bzw. - behinderungen.  Der Unterricht ist auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Schwierigkeiten ausgerichtet.


Die Abteilung der Brüder-Grimm-Schule versteht sich als eine „Durchgangsschule“. Wir haben den Anspruch Kinder nur so lange zu fördern, bis sie am Regelunterricht teilnehmen können, ohne durch ihre individuelle Problematik benachteiligt zu werden. Günstige Zeitpunkte für die Rückschulung, den Übergang sind das Ende der Vorklasse, nach der 2. Klasse in der 3. oder nach der 4. Klasse.

 

Unser Einzugsgebiet umfasst den gesamten Wetteraukreis. Wir bieten Schülerinnen und Schülern mit Sprach- und Kommunikationsbeeinträchtigungen Unterricht von der Vorklasse bis zur Jahrgangsstufe 4 an.

Zurzeit besuchen ca. 100 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Wetteraukreis unsere Abteilung. Sie werden mit Kleinbussen täglich von zu Hause abgeholt und in die Schule gebracht. Die Kosten für die Schülerbeförderung trägt der Wetteraukreis.

 

Schwerpunkte der Arbeit


 
Vorklassen (bis zu 8 Kinder)

  • Förderung der Sprache und allgemeinen Entwicklung
  • Unterricht in den Vorklassen durch Sozialpädagogen

 

Die Klassen 1/2 und 3/4 sind als Einheit zu sehen

  • auf die Sprachproblematik abgestimmter Anfangsunterricht/Unterricht
  • Unterricht orientiert an der individuellen Förderplanung des Kindes
  • Berücksichtigung des individuellen Lerntempos mit ganzheitlicher und sprachheilpädagogischer Förderung
  • Vorbereitung auf die weiterführende Schule
  • Kleingruppenförderung
  • intensive Elternarbeit
  • Logopädie und Ergotherapie (als begleitendes externes Angebot)


Der Förderanspruch Sprachheilförderung kann auf Wunsch der Eltern oder durch die Schule aufgehoben werden.

Die Rückschulung des Kindes in die Allgemeine Schule erfolgt in Kooperation mit den Eltern und der wohnortnahen Grundschule. 


Wie kommen Sie zu uns?

Aufgenommen werden Kinder deren Probleme im Bereich Sprache darauf schließen lassen, dass ein erfolgreiches Lernen nicht ohne intensive sprachheilpädagogische Unterstützung möglich ist.

Grundlage für die Aufnahme ist ein formloser Antrag der Eltern bei der zuständigen Grundschule des Wohnortes zur Feststellung eines Förderanspruches.


Aufgrund des Antrages werden wir, die Förderschullehrkräfte der Brüder-Grimm-Schule, tätig und erstellen eine förderdiagnostische Stellungnahme. In dieser Zeit werden Sie als Eltern informiert und beraten. Um grundsätzlich etwas über die Schule mit dem Förderanspruch Sprachheilförderung etwas zu erfahren, gibt es regelmäßige Elterninformationsstunden.



Die Termine finden Sie in unserem Terminkalender. Rufen Sie uns gerne an.